Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 25.01.2020
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Käufer mit uns als Anbieter (Grossdrucke Krobath GmbH, im Folgenden kurz „KROBATH” genannt) schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Käufer verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. Mit jeder vorbehaltlosen Bestellung, Anfrage etc. anerkennt der Käufer, dass ausschließlich die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich sind.
2. Angebote
Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten, gelten als freibleibend. Aufträge erlangen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware Verbindlichkeit. Zeichnungen, Prospekte, Angebotsabbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind stets unverbindlich und müssen von KROBATH bestätigt werden, wenn sie vom Käufer als verbindlich gewünscht werden.
3. Preise
Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Handling, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch die Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Punktes 12 gelten entsprechend.
4. Lieferfristen, Teillieferungen
- Bestätigte Aufträge und Liefertermine geltend vorbehaltlich vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei Verkäufen ab Werk sind die Lieferfrist und -termine bereits dann eingehalten, wenn die Waren innerhalb der Lieferfrist oder am Liefertermin das Werk verlassen.
- Bei Lieferverzug oder von KROBATH zu vertretender Nichtlieferung hat der Käufer unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, nachdem er KROBATH zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf auch dieser Frist die Annahme ablehnt. Schadenersatzansprüche aus der Überschreitung der Lieferfrist oder bei Lieferverzug sind jedenfalls ausgeschlossen.
- KROBATH ist zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Mindermengenlieferungen aus technischen Gründen sind bis zu 10% gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Preis verrechnet.
5. Versand, Gefahrenübergang
- Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Art des Versandweges sowie des Transportmittels bleibt KROBATH überlassen. Wird vom Käufer eine besondere Verpackungsart, ein besonderer Versandweg oder Transportmittel oder eine Versicherung gegen Schäden aller Art gewünscht, so ist dies im Zuge der Bestellung gesondert schriftlich bekannt zu geben und trägt die daraus resultierenden Mehrkosten jedenfalls der Käufer.
- Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen der Ware bei KROBATH oder des Lieferwerks geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn KROBATH den Transport die Aufstellung oder Montage am Bestimmungsort übernommen hat.
- Verzögert sich der Versand infolge von nicht von KROBATH zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr spätestens am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
5. Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Druckerzeugnisse, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Eine Haftung für mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse ist jedenfalls ausgeschlossen. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Käufer die Versicherung selbst zu besorgen.
6. Montage
Sämtliche Erzeugnisse gelten als ohne Montage bestellt. Wird vom Käufer eine Montage und/oder eine Beschriftung vor Ort gewünscht, so ist dies im Zuge der Bestellung gesondert schriftlich bekannt zu geben. Die daraus resultierenden Mehrkosten hat der Käufer zu tragen. KROBATH übernimmt keine Arbeiten, die über ihren Gewerbeberechtigungsumfang hinausgehen. Elektrische Anschlüsse, bauliche Veränderungen sowie sonstige dahingehende Maßnahmen, die mit der Montage in Verbindung stehen, hat daher der Käufer zu schaffen. Die Abrechnung der Montagekosten erfolgt in Ermangelung einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung nach Regiestunden sowie An- und Abfahrtspauschale. Am Aufstellungsort ist Montagefreiheit zu gewährleisten. Sollte dies beim Montagetermin nicht zur Gänze gewärleistet sein, so wird die gesamte verwendete Zeit inkl. Vorbereitung, An und Abfahrtspauschale in Rechnung gestellt.
7. Annahmeverzug
- Übernimmt der Käufer die Ware bei Anlieferung nicht oder kann bei Postversand die Ware dem Käufer nicht zugestellt werden, ist KROBATH berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und nach eigener Wahl Schadenersatz statt Erfüllung in Höhe von 20 % des Bruttobestellpreises zu verlangen.
- Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes insbesondere auch durch entstandene Lagerkosten sowie Mindererlöse bei Weiterveräußerung bleiben vorbehalten.
8. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
- Die Rechnungen sind prompt, jedenfalls binnen 3 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Bereitstellung des Liefergegenstandes netto zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Tage tritt Zahlungsverzug ein.
- Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Zahlungseinganges bei KROBATH bzw. der Gutschrift auf dem Konto von KROBATH.
- Zahlungen sind unmittelbar an KROBATH oder an Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht für KROBATH zu leisten.
- Eingehende Zahlungen können von KROBATH auf die jeweils älteste Schuld des Käufers nebst Zinsen und Kosten angerechnet werden.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers ist KROBATH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2% über den üblichen Schuldzinsen bei Banken zu verlangen. Weiters ist KROBATH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen zu verlangen.
- Werden die genannten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, werden alle offenen Forderungen gegen den Käufer sofort zur Zahlung fällig.
- Der Käufer kann mit eigenen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht und von KROBATH anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
9. Gewährleistung, Haftung
- Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des §1 KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei allen übrigen Geschäften die nachstehenden besonderen Bedingungen.
- Die Ware bzw. das Werk ist unmittelbar nach Ablieferung bzw. Übergabe vom Käufer zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich erhoben, so gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigten den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung bzw. Übergabe und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen. Das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des §924 ABGB der Käufer zu beweisen.
- Es bleibt KROBATH überlassen Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung zu erfüllen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und oder Schadenersatzansprüchen ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der Waren durch den Käufer entfallen KROBATH gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung; das Regressrecht gem. §933b ABGB ist ausgeschlossen.
- KROBATH übernimmt keinerlei Haftung weder für die Tauglichkeit der vom Käufer beigestellten Materialien noch für vom Käufer zu beklebende und/oder zu beschriftende Flächen. KROBATH hat den Käufer nur im Falle einer offensichtlichen Untauglichkeit der beigestellten Materialen/Flächen zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
- Die Druckmotive werden im Vorfeld vom Käufer auf Richtigkeit, Stand und Größe geprüft und schriftlich freigegeben. Der Käufer hat auch die Vertragsgemäßheit der übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen und schriftlich freizugeben. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Erteilung der schriftlichen Freigabe auf den Käufer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt, bedingt durch unterschiedliche Fertigungsverfahren und das verwendete Material Farbabweichungen im Vergleich zu Vorerzeugnissen aufweisen kann. Farbliche Abweichungen stellen daher keinen Mangel dar.
- Bei der Lieferung von Druckerzeugnissen oder sonstigen Folien und Platten oder damit zusammenhängenden Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitungen haftet KROBATH nicht für Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Produktes bzw. Materials, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Auch ist die Haftung für Mangelfolgeschäden (wie eine Beeinträchtigung des beigestelltem Materials, etwaige Ausfallzeiten, etc.) oder auch allfällige Pönalen ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- KROBATH haftet für Schäden nur, sofern die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung nachgewiesen werden können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangener Gewinn oder positiver Vertragsverletzung ist ausgeschlossen.
- Generell gilt die Beweislastumkehr des §1298 ABGB als ausgeschlossen und verjähren Ersatzansprüche binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
- Für Fahrzeugbeschriftungen gelten die besonderen Bestimmungen aus dem „Merkblatt zur Fahrzeugbeschriftung”.
- Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatz sind auf das eigene Werk beschränkt und der Höhe nach mit der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
10. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur völligen Zahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengebühren Eigentum von KROBATH.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Materialen erwirbt KROBATH Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. Soweit dieser Anteil nicht feststellbar ist, jedenfalls aber mindestens in Höhe von 33% des Wertes des entstandenen Erzeugnisses.
- Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen KROBATH Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Gänze, oder im Falle der Verarbeitung in Höhe des Miteigentumsanteiles, zur Sicherung und Befriedigung an KROBATH ab. Der Käufer hat auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen an KROBATH auszuhändigen, die zum Einzug nötig sind.
- Bei Zahlungsverzug, Eintritt einer vorzeitigen Fälligkeit oder im Falle der Eröffnung des Ausgleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers ist KROBATH berechtigt, den Eigentumsvorbehalt an der gesamten gelieferten Ware geltend zu machen.
- Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss der Käufer KROBATH stets unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist zudem verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere auch die Kosten von Interventionsprozessen, Sicherstellungen etc. zu tragen.
11. Urheberrecht
- Entwürfe, Skizzen, Pläne, Muster, sonstige technische Unterlagen, etc. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, ausschließliches geistiges Eigentum von KROBATH und werden nicht ausgeliefert. Der Nachbau oder die Vervielfältigung von gelieferten Waren oder die Überlassung zu diesem Zwecke an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von KROBATH nicht gestattet.
- Der Käufer haftet allein dafür, dass durch die Ausführung der in Auftrag gegebenen Leistungen sowie durch die Verwendung der vom Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Druckdaten, Muster, Bilder, Unterlagen, Daten, Fotos etc. nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden. Mit der Übermittlung dieser Zeichnungen, Druckdaten, Muster, Bilder, Fotos etc. erklärt der Käufer unwiderruflich, dass ihm sämtliche immaterialgüterrechtlichen, insbesondere urheberrechtlichen und sonstigen Verwertungsrechte zustehen. Der Käufer wird für den Fall einer Inanspruchnahme aus solchen Rechtsverletzungen durch Dritte KROBATH vollumfänglich schad- und klaglos halten.
12. Datenschutz, Referenzen
- Wenn der Käufer beim Bestellvorgang oder an anderer Stelle seine Zustimmug für den Erhalt von Werbe-Emails, insbesondere Newsletter, erteilt hat, erhält dieser Nachrichten von KROBATH über Produkte, Angebote und sonstige Informationen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
- Der Käufer erklärt sich weiters mit der Verwendung von Bildern der von KROBATH hergestellten Produkte und Werke als Referenz in Prospekten, Projektbeschreibungen oder auf der Website von KROBATH oder einem damit verbundenen Unternehmen etc. einverstanden.
13. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für den Sitz der Firma KROBATH, sohin derzeit das Bezirksgericht Zell am See bzw. das Landesgericht Salzburg vereinbart. Dies sofern der Käufer nicht Verbraucher iSd §1 KSchG ist.
- Der vorliegende Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.